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Das Europäische Soziale Netzwerk (ESN) veröffentlicht eine neue Broschüre, die Instrumente und Beispiele guter Praxis aus verschiedenen EU-Ländern zur Unterstützung von arbeitsmarktfernen Menschen sammelt.

Das Europäische Soziale Netzwerk (ESN) betont in seiner neuen Broschüre, dass eine ausschließlich auf Beschäftigung beruhende Aktivierung nicht ausreicht, um arbeitsmarktferne Menschen einzugliedern – insbesondere jene, die mit komplexen sozialen Problemen zu kämpfen haben. Aus diesem Grund ist es notwendig, Politik und Praxis von einem beschäftigungszentrierten Ansatz zu einem ganzheitlichen Konzept weiter zu entwickeln. In diesem neuen Konzept wird eine Unterstützung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Wohnen als gleichermaßen relevant erachtet, um die Inklusion sozial benachteiligter Menschen zu verbessern.

Das Konzept der ‚Inklusiven Aktivierung‘ beruht auf sechs Säulen, wie in der Abbildung zu sehen ist.

Ein Konzept zur inklusiven Aktivierung

Die Leistungserbringung beginnt mit einer Bedarfsanalyse durch Sozialarbeiter, die in vielen Fällen zu Fallmanagern werden. Um einen individuellen Plan aufzustellen, der auch die Beschäftigungsfähigkeit umfasst, ist es sinnvoll, zunächst die spezifischen Bedürfnisse zu ermitteln. Ein wichtiger Bestandteil des individuellen Plans ist es, eine angemessene Einkommensunterstützung zu gewähren, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung einer generationsübergreifenden Weitergabe von Armut.

Dieser Ansatz stand im Mittelpunkt unseres Seminars in Wien (Österreich) am 5. und 6. November, bei dem sich über 170 Teilnehmer aus ganz Europa trafen, um über Möglichkeiten zu debattieren, wie die soziale Inklusion von arbeitsmarktfernen Menschen verbessert werden kann. Die Grundidee, wie sie aus der Diskussion hervorging, zielte darauf ab, dass eine bessere Koordination der sozialen Dienste und ein individueller Plan, der die persönlichen Bedürfnisse der Nutzer berücksichtigt, notwendig sind.

Eines der auf dem Seminar vorgestellten Beispiele war das ESTI@-Projekt der Stadt Athen (Griechenland), das ein integriertes Paket an Maßnahmen zur Verfügung stellt und eine zentrale Anlaufstelle einrichtet. Dieses Projekt wird auch aus dem EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) finanziert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt inklusiver Aktivierung sind öffentlich-private Partnerschaften, wie das Projekt ‚Langzeitarbeitslose in Verantwortung‘ zeigt, das von der städtischen Arbeitsvermittlung in Aarhus (Dänemark) umgesetzt wird. Die Partnerschaft zwischen der Stadt Aarhus, der Universität Aarhus, dem Zentrum für soziale Entwicklung und der Velux-Stiftung führte zu einem Projekt, in dem Zuschüsse von 50.000 DKK (ca. 6.700 €) für 100 Langzeitarbeitslose bereitgestellt wurden. Alle Projektteilnehmer hatten die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wie sie den Zuschuss verwenden, und erste Auswertungen zeigen, dass viele ihn für die Gründung eines eigenen Unternehmens eingesetzt haben. Dieses Projekt ist Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur gemeinsamen Erbringung von sozialen Dienstleistungen mit den Nutzerinnen und Nutzern (Koproduktion) – ein zusätzliches innovatives Element des Konzeptes einer inklusiven Aktivierung.

Fazit: Um schutzbedürftige Menschen zu unterstützen, ist es auch nach Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags notwendig, integrierte Unterstützungsangebote zu machen. Darüber hinaus liegt der Schlüssel für den Erfolg dieser Pläne darin, das Monitoring und die Evaluierung individueller Programme zu verbessern.

 

Quellen:

ESN-Broschüre ‚Instrumente der inklusiven Aktivierung. Für eine bessere soziale Inklusion von arbeitsmarktfernen Menschen‘ (engl.)

Seminar ‚Inklusive Aktivierung: Unterstützung der sozialen Inklusion von arbeitsmarktfernen Menschen‘ (engl.)

Video ‚Inklusive Aktivierung: Die soziale Inklusion von arbeitsmarktfernen Menschen‘ (engl.)

Beispiele guter Praxis zur inklusiven Aktivierung: