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Die Europäische Säule sozialer Rechte (EPSR) ist ein wichtiger Teil der Sozialpolitik der Europäischen Kommission. Sie enthält 20 Grundsätze, die in Form von Erklärungen verfasst sind und die Rechte europäischer Bürgerinnen und Bürger darlegen. Sie sind rechtlich nicht bindend, sondern vielmehr als erstrebenswerte Ziele zu verstehen. Die Grundsätze der EPSR decken viele Themen ab, die für die sozialen Dienste relevant sind. Dazu zählen beispielsweise die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Inklusion für Menschen mit Behinderungen, die Langzeitpflege und das Wohnungswesen.

Viele dieser Grundsätze entsprechen den Kompetenzen öffentlicher sozialer Dienste in den Kommunen, die direkt für die Umsetzung jener Politik und Verfahren verantwortlich sind, die die Rechte der Menschen, insbesondere der schwächsten, schützen können. Sie sind daher als Interessenvertreter unverzichtbar und müssen konsultiert und unterstützt werden, wenn die Grundsätze der EPSR umgesetzt werden sollen.

Europäische Konferenz zur Säule sozialer Rechte: sozialen Diensten eine Stimme geben

Das Europäische Soziale Netzwerk (ESN) wird die wichtige Rolle der sozialen Dienste in den Kommunen bei der Umsetzung der EPSR auf der wichtigsten Veranstaltung der Europäischen Kommission zur Sozialpolitik unterstreichen: dem Jährlichen Konvent für integratives Wachstum (ACIG) 2018. Im Mittelpunkt des Konvents, der am 27. April in Brüssel stattfinden wird, steht dieses Jahr die Europäische Säule sozialer Rechte.

Auf dem Konvent wird ESN-Geschäftsführer Alfonso Lara Montero an einer Podiumsdiskussion teilnehmen, bei der er die zentralen Argumente des ESN-Positionspapiers zur EPSR vorbringen wird. Er wird auch auf die Hoffnung der sozialen Dienste verweisen, dass die EPSR sie in ihrer Arbeit in den Kommunen in ganz Europa unterstützen wird.

Gemeinsam mit EUROCITIES, dem Netzwerk größerer europäischer Städte, wird das ESN auch eine Veranstaltung im Rahmenprogramm organisieren. Die Veranstaltung ‚Vom Grundsatz zum Handeln: Umsetzung der Säule auf kommunaler Ebene‘ wird Mitgliedern des ESN und von EUROCITIES aus Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden Rumänien und Schweden die Möglichkeit geben, darzulegen, wie EU-Instrumente (wie z. B. Verfahren und Strukturfonds) sie in der Umsetzung der EPSR-Grundsätze unterstützen können. Es wird auch Gelegenheit geben, darüber zu diskutieren, wie die Methoden aus den Kommunen zur Umsetzung der EPSR beitragen.

Darüber hinaus hat das ESN die Teilnahme seiner Mitglieder Ana Radulescu vom Zentrum für Schulung und Prüfung in der Sozialarbeit (CFCECAS) in Rumänien und Matthias Schulze-Böing vom Netzwerk Beschäftigungspolitik: kommunal e. V. in Deutschland am ACIG-Workshop ‚Befähigung und Unterstützung durch soziale Dienste‘ ermöglicht. Sie werden darüber diskutieren, wie der Zugang zu qualitativ hochwertigen sozialen Dienstleistungen für all jene gewährleistet werden kann, die sie benötigen.

Die Region Katalonien, ebenfalls Mitglied im ESN, wird auf einer ‚Speed-Dating‘ Veranstaltung auch ihr Projekt für ein garantiertes Grundeinkommen gesondert vorstellen.

Die EPSR-Grundsätze sind derzeit der Maßstab, um Fortschritte der Mitgliedsstaaten zu messen, wobei die politischen Leitlinien und die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds die wichtigsten Methoden zur Umsetzung sind. Um sicherzustellen, dass die Grundsätze verwirklicht werden, ist eine Zusammenarbeit der Kommission mit den kommunalen sozialen Diensten bei der Umsetzung der Maßnahmen unerlässlich. Wie dies erreicht werden kann, wird im Mittelpunkt der Diskussionen des ESN und seiner Mitglieder während der ACIG stehen.

Wenn Sie sich über die Debatten auf der ACIG und die zentralen Argumente des ESN auf dem Laufenden halten möchten, können Sie unserer Live-Berichterstattung in den sozialen Medien folgen: