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Der jährliche Konvent der Europäischen Kommission hatte sich drei Grundsätze gesetzt, um die soziale Dimension der Europäischen Union (EU) zu verbessern: die Bekämpfung der Armut, die Verringerung der Arbeitslosigkeit und die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger. Ziel des Konvents war es, mit fünf interaktiven Workshops eine Diskussion über die Inhalte der Europäischen Säule sozialer Rechte zu entfachen, die eine Initiative der gegenwärtigen Kommission ist. ESNs Geschäftsführer John Halloran sprach auf dem Workshop über soziale Investitionen und die europäischen Fonds für strukturelle Investitionen (EFSI) sowie auf einer Nebenveranstaltung, die gemeinsam vom ESN, von Eurocities und von Eurodiaconia organisiert wurde. Der Programmleiter Alfonso Lara Montero war Berichterstatter im Workshop über aktive Eingliederung und integrative Arbeitsmarktpolitik.

Soziale Investitionen und die europäischen Fonds für strukturelle Investitionen (EFSI)

Auf diesem Workshop – auf dem ESNs Geschäftsführer John Halloran neben Repräsentanten des Europäischen Verbands der Leistungserbringer für Menschen mit Behinderung (EASPD), der Genossenschaftsbank NewB und der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (GD ECFIN) eine Rede hielt – diskutierten die Teilnehmer die Möglichkeiten und Hindernisse, EFSI für das Erschließen von Investitionen in den Bereich sozialer Dienstleistungen zu nutzen. Zu den Empfehlungen zählen:

1) den Zugang zu ESFI zu verbessern, indem zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden;
2) die technischen Fähigkeiten von kommunalen Behörden und Leistungserbringern zu erweitern;
3) Fachkräfte der Leistungserbringer in die existierenden Plattformen einzubinden, um das Verständnis der Geldgeber und Versicherungsanbieter über den Fachbereich zu verbessern.

Aktive Eingliederung und integrative Arbeitsmärkte

In seinem Bericht von diesem Workshop überbrachte der Programmleiter des ESN, Alfonso Lara Montero, der Plenarsitzung einige der Schlüsselergebnisse aus den Debatten. Die Diskutanten hoben die Notwendigkeit hervor, dass „aktive Eingliederung“ klar konkretisiert werden und alle Bereiche aktiver Eingliederung, darunter auch der Zugang zu sozialen Dienstleistungen, umfassend abgedeckt werden müssen. Es wurde als notwendig empfunden, dass die Kommission kommunale Behörden und Akteure auf lokaler Ebene (z. B.) einbezieht, um die Umsetzung sowie die Aufstellung von Bewertungsmaßstäben für die Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Damit soll deren Verantwortlichkeit im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters gewährleistet werden.
Meinungsverschiedenheiten gab es bezüglich der Rolle von Sozialleistungen und der Frage, ob diese ein Sicherheitsnetz oder einen Aktivierungsmechanismus darstellen sollen. Dennoch gab es Konsens darüber, dass ein integrierter Ansatz der aktiven Eingliederung den Zugang zum Arbeitsmarkt mit Sozialleistungen sowie sozialen Dienstleistungen kombinieren müsse.

Die Nebenveranstaltung vom ESN, von Eurocities und von Eurodiaconia

Diese Nebenveranstaltung nahm kommunale Strategien in den Blick, die die Umsetzung der Empfehlung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit unterstützen, welche 2014 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Der Fokus richtete sich auf den Aufbau von Partnerschaften, um die aktive Eingliederung von arbeitsmarktfernen Personen zu fördern. ESN-Mitglied Agnieszka Pasek vom Rat der Grafschaft Gloucestershire stellte dessen Ansatz zur Beschäftigung für Menschen mit Lernbehinderung vor. Die wichtigsten Beweggründe des Rats der Grafschaft Gloucestershire liegen darin, soziale Inklusion zu gewährleisten, Wohlfahrtsreformen zu unterstützen und ein „besseres Leben aufzubauen“, was dem allgemeinen EU-Ziel der Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger sehr nahe kommt.
Agnieszka verglich die Beschäftigungsrate für Menschen mit geistiger Behinderung in Gloucestershire (18,3 %) mit dem nationalen Durchschnitt (7 %). Mit dem Ziel, den Anstieg der Beschäftigungszahlen von Menschen mit geistiger Behinderung in Gloucestershire weiter voranzutreiben, hat der Rat zusammen mit den Betroffenen eine Beschäftigungsstrategie sowie einen 10-Jahresplan ausgearbeitet, der geförderte Praktika, Beratungen durch Selbstorganisationen bzw. Selbstvertretungen und Sozialunternehmen umfasst. Ein solches Vorgehen könnte theoretisch auf kommunaler Ebene in der ganzen EU als Teil inklusiver Arbeitsmarktpolitik verankert werden.

Fazit

Die Teilnahme des ESN an dem Konvent für integratives Wachstum lenkte den Fokus in der Diskussion um aktive Eingliederung auf integrierte Ansätze zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung, einschließlich Sozialleistungen und sozialer Dienstleistungen. Das ESN brachte sich auch in die Debatten um Nutzung und Anwendung von EFSI für soziale Dienstleistungen, insbesondere in Zeiten finanzieller Instabilität, ein. Wir werden einen Beitrag zu den Beratungen der Europäischen Kommission über die Initiative „Europäische Säule sozialer Rechte“ leisten und freuen uns darauf, zu erfahren, wie sich die Kommission das Zusammenwirken der Säule mit der zuvor festgelegten Europa-2020-Strategie vorstellt.