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Nach fünftägigen Verhandlungen haben sich die EU Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen am 21. Juli sowohl auf einen 750 Milliarden Euro umfassenden Aufbauplan nach der Corona-Pandemie als auch einen Haushalt von 1,07 Billionen Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2017 geeinigt.

Der Europäische Rat erklärte am Dienstag, 21. Juli, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf einen Gesamthaushalt von 1.824,3 Milliarden Euro geeinigt haben. Dieser beinhaltet einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) für die Jahre 2021–2027 in Höhe von 1.074 Milliarden Euro, der von einem weiteren 750 Milliarden Euro umfassenden Aufbaufonds ergänzt wird. Im Rahmen des Aufbaufonds werden die EU-Länder erstmals gemeinsam Kredite auf den Finanzmärkten aufnehmen.

Der größte Teil des Aufbaufonds – 312,5 Milliarden Euro als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro als Darlehen – wird über eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt, wobei die Zuschüsse an politische Reformvorhaben geknüpft sind, die der Europäischen Kommission von den nationalen Regierungen vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus gibt es bis 2022 eine Aufstockung um 47,5 Milliarden Euro über ein neues REACT-EU-Programm, das ebenfalls Teil des Aufbaufonds ist, und zwar in Form von Zuschüssen im Rahmen der Kohäsionspolitik für Kommunen, Krankenhäuser und Unternehmen durch nationale Behörden, die EU-Mittel verwalten.

Relevanz für das Sozialwesen

Die Aufbau- und Resilienzfazilität und REACT-EU sind die wichtigsten Instrumente für die öffentlichen sozialen Dienste, die den größten Teil der Mitglieder des Europäischen Sozialen Netzwerks (ESN) ausmachen. Die öffentlichen Sozialdienste sollten sich mit ihren regionalen oder nationalen Regierungen oder Verwaltungsbehörden in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Sozialdienste Zugang zu dieser Finanzierung haben.

Während unserer Arbeit im Rahmen des Europäischen Semesters werden wir die Europäische Kommission mit Informationen über den Finanzierungsbedarf der öffentlichen Sozialdienste vor Ort versorgen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission und die enthaltenen Reformaufforderungen an die nationalen Behörden mit den Ansichten der Behörden für soziale Dienste und der Träger sozialer Dienstleistungen übereinstimmen.

Herausforderung durch das EU-Parlament

Das Europäische Parlament, das dem Abkommen vor Inkrafttreten zustimmen muss, hat einen Antrag verabschiedet, in dem die Kürzung der Zuschusskomponente kritisiert und eine Beteiligung bei der Umsetzung gefordert wird.

In diesem Zusammenhang wandte sich das ESN zusammen mit anderen europäischen Netzwerken an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und forderte eine Änderung der Verordnung über die zusätzlichen Mittel im Rahmen von REACT-EU. In unserer Mitteilung haben wir gefordert, dass diese zusätzlichen Mittel auch zur Förderung von Investitionen in betriebliche Abläufe und Personal sowie für Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen in den sozialen Diensten durch Programme verwendet werden, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden.

In seiner Erklärung akzeptierte das Europäische Parlament die politische Einigung zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 in ihrer jetzigen Form nicht und kritisierte Kürzungen in den Bereichen Gesundheit, Forschung, Bildung, Innovationen und Green Deal. Das Parlament erinnerte auch an sein Mandat, der Vereinbarung vor der Umsetzung zustimmen zu müssen.

Der zukünftige Haushalt

Der Haushalt für den Zeitraum 2021–2027 wird die Rubriken „Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ mit der Teilrubrik für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt enthalten. Der Europäische Sozialfonds (ESF+) wird die Beschäftigung von Jugendlichen, die Weiterbildung und Umschulung von Beschäftigten, soziale Eingliederung und die Verringerung von Armut (einschließlich Kinderarmut) durch Zusammenlegung bestehender Programme unterstützen: den Europäischen Sozialfonds, die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche, den Fonds für europäische Hilfe für Bedürftige und das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation. Die Gesamtfinanzausstattung des ESF+ für den Zeitraum 2021–2027 wird sich auf 87,995 Millionen Euro belaufen.

Es wird erwartet, dass jeder Mitgliedsstaat im Rahmen des ESF+ mindestens folgende Mittel bereitstellt:

  • 25 % für soziale Inklusion, einschließlich der Integration von Migranten;
  • 2 % zur Bekämpfung materieller Armut;
  • 10 % für gezielte Maßnahmen zugunsten junger Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung (NEET) sind, wenn die NEET-Quote über dem EU-Durchschnitt liegt.

Ausblick

Das Europäische Parlament wird durch eine Abstimmung mit absoluter Mehrheit das letzte Wort haben, bevor der Aufbauplan der EU und der Haushalt 2021–2027 in Kraft treten können.

Das ESN verflogt die Verhandlungen und hat sich mit dem Europäischen Parlament in Verbindung gesetzt, um zu gewährleisten, dass soziale Dienstleistungen in die Investitionen im Rahmen des Aufbaufonds einbezogen werden. Es wird zudem mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, damit deren Empfehlungen die grundlegende Bedeutung des Sozialwesens für die Erholung der EU hervorheben.

Dies sollte besondere Investitionen in Einrichtungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus schwierigen sozioökonomischen Verhältnissen sowie in integrierte Gesundheits- und Sozialdienste für Menschen mit Behinderungen und ältere Erwachsene umfassen.